Unsere Platz- & Spielordnung

 

 

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1. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind nur aktive Mitglieder der Tennis-Abteilung, die ihrer Beitragspflicht nachgekommen sind. Die Spielberechtigung wird durch den Besitz einer Magnetmarke dokumentiert, ausgestellt durch die Abteilungsleitung. Diese Magnetmarke ist nicht übertragbar.

2. Platzbelegung - Spieldauer - Platzpflege

2.1 Die Spielzeit wird an der Zeittafel durch Anbringen der mit dem Namen der Spieler bezeichneten Magnetmarke belegt.

2.2 Spieleinheiten:

Einzelspiel:45 Minuten
Doppelspiel:60 Minuten
Forderungsspiel:Ohne Zeitbegrenzung (nur mit Genehmigung des Sportwarts)

2.3 Das Belegen eines Platzes kann nur durch die Spieler selbst erfolgen. Vom Zeitpunkt der Reservierung bis Spielbeginn muss der Spieler anwesend sein. Die Platzbelegung hat sich jeweils lückenlos an die vorangegangene anzuschließen. Es ist nicht gestattet einen freien Platz z. B. erst ab 17.00 Uhr zu belegen, wenn der Spieler bereits um 15.00 Uhr anwesend ist.

2.4 Die Spieler können ihre Magnetmarken erst wieder weiterhängen, wenn ihre volle Spielzeit abgelaufen ist.

2.5 Die Magnetmarken müssen während des Spiels an der Zeittafel belassen werden. Kann aus Mangel an Interessenten die Spieldauer überschritten werden, so darf keine Veränderung auf der Belegungstafel vorgenommen werden, damit für später kommende Spieler der Beginn der Spielzeit ersichtlich ist. Eintreffende Mitglieder haben dann das Recht, die Freigabe des Platzes zu erbitten. Der Platz, der am längsten bespielt wurde, ist für die Wahl maßgebend.

2.6 Es müssen mindestens zwei Magnetmarken in der belegten Spielzeit an der Zeittafel hängen. Zum Zeitpunkt der Platzbelegung besteht für die Spieler Anwesenheitspflicht. Hängt nur eine Magnetmarke an der Zeittafel, so ist jedes Abteilungsmitglied zusammen mit seinem Partner berechtigt, die nicht korrekt belegte Spieleinheit durch Überhängen mit zwei Magnetmarken zu belegen.

2.7 Jeder Spieler ist verpflichtet, innerhalb der Spieldauer den Platz zu fegen und zu spritzen. Auf trockenen Plätzen darf nicht gespielt werden. Die Plätze sollten vor und nach dem Spielen gewässert und egalisiert werden.

3. Spiel- und Trainingsbetrieb

3.1 Trainingszeiten für Mannschaften und Kinder- bzw. Jugendtraining werden durch die Abteilungsleitung vor Saisonbeginn festgelegt und auf der Platzanlage ausgehängt. Dies gilt auch für Einzeltraining. (Die Mannschafts- und Trainingspläne können Sie auch hier einsehen.)

3.2 Für Turniere, Forderungs- und Freundschaftsspiele können vom Sportwart oder der Abteilungsleitung die erforderlichen Plätze gesperrt werden.

4. Gastspieler

Gastspieler dürfen nur mit Abteilungsmitgliedern spielen. Vor Beginn des Spiels hat der Gastgeber das Spiel in die aushängende Gästeliste einzutragen. Die Gebühr von 5,00 € pro Spieleinheit ist von dem Abteilungsmitglied zu entrichten (Briefkasten Tennisabteilung). Die Mitglieder werden gebeten, unaufgefordert ihre Gebühr am selben Tag zu bezahlen. Kinder und Jugendliche sind nicht berechtigt Gastspieler mitzubringen.

5. Allgemeines

5.1 Das Spielen ist nur mit Tennisschuhen für Ascheplätze gestattet.

5.2 Kindern ist der Aufenthalt auf den Tennisplätzen nur zum Tennisspielen gestattet.

5.3 Sportliches Verhalten und höfliches Entgegenkommen sind Voraussetzung für einen reibungslosen Spielbetrieb.

5.4 Hunde sind auf der gesamten Platzanlage an der Leine zu führen.

5.5 Alkohol und Rauchen ist auf den Tennisplätzen verboten.

5.6 Fahrräder sind in den eigens aufgestellten Fahrradständern abzustellen.

5.7 Es ist darauf zu achten, dass die Platzanlage vom letzten Spieler abgeschlossen wird.

5.8 Der Schlüssel für die Platzanlage darf nicht weitergegeben werden.